Benötige ich eine Restschuldversicherung?
Jeder, der schon einmal den Abschluss einer Restschuldversicherung mit angeboten bekommen hat, hat sich gefragt, ob er diese überhaupt benötigt. Ihrem Konzept nach ist sie dafür gedacht, Sie und Ihre Familie für den Fall zu schützen, dass es zu Zahlungsausfällen bei einem aufgenommenen Kredit kommt. Wegen der hohen Kosten ist es allerdings so, dass Sie eine solche Versicherung nicht zwangsläufig abschließen sollten.

Bild: Von einer Restschuldversicherung können Sie profitieren, wenn Sie arbeitsunfähig werden oder der Kreditnehmer stirbt. Bildquelle: thodonal88 – 371999371 / Shutterstock.com
Aufnahme eines Kredits ist bei den Deutschen nach wie vor beliebt
Die Aufnahme eines Kredits ist derzeit aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase für viele Menschen eine ernstzunehmende Alternative in Zeiten schwieriger finanzieller Lagen. Bietet er doch selbst für Selbstständige meist eine unkomplizierte Lösung für den Fall, dass das Geld schon weit vor dem Ablauf des Monats wieder einmal knapp geworden ist.

Infografik: Wer eine Restschuldversicherung angeboten bekommt, sollte sie nur dann abschließen, wenn er das Konzept verstanden hat.
Doch auch wenn größere Anschaffungen ins Haus stehen, die teilweise über einen Kredit finanziert werden sollen, muss ein geringes Eigenkapital kein Hinderungsgrund sein. Haben Sie sich für die Inanspruchnahme eines Kredits entschieden, müssen Sie eine ganze Reihe von Faktoren beachten und auch einige essenzielle Voraussetzungen erfüllen:
- Ausreichendes Einkommen
- Feste Arbeitsstelle
- Keine negativen Schufa-Einträge
Insbesondere ist es für die Aufnahme eines Kredits zwingende Voraussetzung, dass ein geregeltes Einkommen besteht, welches dem Kreditgeber als sicheres Indiz dafür dienen kann, dass Sie auch zur Rückzahlung imstande sein werden.
Darüber hinaus sollten Sie nicht über negative Schufa-Einträge verfügen, da diese Rückschlüsse auf Ihre schlechte Zahlungsmoral zulassen. Sind diese Voraussetzungen für Sie kein Problem und haben Sie auch schon die verschiedenen Kreditangebote am Markt miteinander verglichen, stellt sich oftmals die Frage, ob Sie eine Restschuldversicherung mit dem Kredit parallel abschließen sollten oder nicht.
Restschuldversicherung sichert Kreditnehmer bei Zahlungsausfällen ab
Eine Restschuldversicherung greift Ihnen als Kreditnehmer für den Fall unter die Arme, dass Sie eine abrupte Arbeitslosigkeit oder Krankheit überrascht. Dann nämlich kann es, schneller als Sie denken, passieren, dass Sie die monatlich weiterhin anfallenden Kreditraten nicht mehr abbezahlen können.
Doch auch wenn Sie vielleicht an einer schwereren Krankheit leiden oder schon sehr alt sind, kann eine Restschuldversicherung im Falle des Todes wertvolle Dienste leisten. Verpflichtungen aus Krediten gehen nämlich auf die Erben über und können diese vor erhebliche Probleme stellen. Zur Restschuldversicherung müssen Sie wissen, dass diese auch Restkreditversicherung genannt wird.
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Vom Leistungsumfang her am kleinsten ist die Mindestabsicherung. Sie übernimmt die Tilgung des Restkredits im Falle des Todes des Kreditnehmers. Sie entlastet damit Ihre Hinterbliebenen und schützt diese vor Überschuldung.
Bei der Kombi-Absicherung ist immerhin schon die Arbeitsunfähigkeit des Kreditnehmers mit abgedeckt, sofern diese auf einer Krankheit oder einem Unfall beruht. Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit werden allerdings die Kreditzahlungen entsprechend nur teilweise übernommen. Am umfangreichsten ist die Komplettabsicherung.
Vergleich der Angebote lohnt sich auch bei Restschuldversicherungen
Möchten Sie eine Restschuldversicherung abschließen oder interessieren sich zumindest für diese Option, sollten Sie wissen, dass es zwei unterschiedliche Tarifoptionen gibt:
- Restschuldversicherung mit annuitätisch fallender Versicherungssumme
- Restschuldversicherung mit linear fallender Versicherungssumme
Bei der Restschuldversicherung mit annuitätisch fallender Versicherungssumme verringert sich die Versicherungssumme immer pro Jahr. Der jeweilige Betrag wird dabei üblicherweise schon bei Abschluss der Versicherung festgelegt und in einem Tilgungsplan niedergeschrieben. Der Vorteil bei dieser Variante liegt darin, dass Sie Ihnen als Versicherungsnehmer die Sicherheit gibt, dass die Restschuld des Darlehens im Ernstfall auch tatsächlich durch die Versicherungssumme abgedeckt ist.
Bei der Restschuldversicherung mit linear fallender Versicherungssumme verringert sich diese jedes Jahr um einen Betrag, der sich nicht verändert. Diese Versicherung hat einen Tarif, der nicht an den Kredit gebunden ist.
Kritisch sind in diesem Zusammenhang Angebote zu sehen, bei denen die Versicherungssumme schneller sinkt als der noch abzubezahlende Kreditbetrag. Dann nämlich spricht man im Versicherungsjargon von einem Falle der Unterversicherung. Tritt der entsprechende Versicherungsfall ein, wird dann nicht die komplette Restschuld beglichen. Die Kosten einer Restschuldversicherung können je nach Anbieter unterschiedlich hoch sein. Ihr Alter spielt dabei eine entscheidende Rolle.
Bei einer Restschuldversicherung können diverse Fallstricke auftreten
Bei einer Restschuldversicherung gibt es insgesamt drei große Fallstricke, die in der Vergangenheit schon öfter dazu geführt haben, dass diese Versicherung ein wenig in Verruf geraten ist:
- Kosten können stark ansteigen
- Versicherung ist keine Pflicht
- Ausschluss der Leistungspflicht
Eine Restschuldversicherung kann zu einer unliebsamen Kostenfalle mutieren, wenn die Versicherungsprämie bereits bei Abschluss des Kredits komplett fällig wird. Dann nämlich verteuert sich der gesamte Kredit, weil eine höhere Summe verzinst werden muss. Abgesehen davon sollten Sie als Kreditnehmer wissen, dass keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Restschuldversicherung besteht, auch wenn dies schon einmal gerne suggeriert wird.
Nicht verwechseln darf man diese nicht existierende Pflicht mit der Bedingung des Kreditgebers, das Darlehen nur dann auszuzahlen, wenn der Kreditnehmer dem Abschluss einer Restschuldversicherung zustimmt.
Der dritte Fall ist genau genommen kein solcher, der explizit auf Restschuldversicherungen anwendbar ist. Versicherungsbedingungen sollten Sie immer genauesten studieren, um unliebsamen Überraschungen bestmöglich aus dem Weg zu gehen. Besonders beliebt ist bei Versicherern der Ausschluss der Zahlungspflicht bei Bestehen einer relevanten Vorerkrankung. Das ist zulässig und sollte dann bei einem betroffenen Kreditnehmer natürlich dazu führen, dass die Restschuldversicherung nicht abgeschlossen wird.
Nachdem nun klar ist, was der Sinn einer Restschuldversicherung ist und in welchen Fällen sie eingreift, ist noch fraglich, wann Sie diese beanspruchen sollten. Es mag erst einmal verlockend erscheinen, eine solche Versicherung als Komplett-Paket abzuschließen und somit gegen viele Eventualitäten gewappnet zu sein. Allerdings ist es so, dass die Kosten für die Restschuldversicherung natürlich umso höher ausfallen, desto mehr Gründe für Zahlungsunfähigkeit erfasst sind.
Aufgrund ihrer großen finanziellen Tragweite stellt sich die Frage nach dem Abschluss einer Restschuldversicherung vor allem bei der Baufinanzierung. Im Prinzip ist die Versicherung hier sehr sinnvoll, allerdings reicht sie oft nicht aus, um die Familie finanziell im Ernstfall abzusichern.
Außerdem passt meistens nicht das Verhältnis von Kosten und Leistung. Auch bei kleineren Krediten bis ca. 20.000 Euro sollten Sie sich sehr genau durch den Kopf gehen lassen, ob Sie wirklich eine Restschuldversicherung abschließen wollen:
- Risikofaktoren sollten überdacht werden
- Analyse des Verhältnisses von Risiko zu Mehrkosten
Der Sinn einer Restschuldversicherung lässt sich oftmals nur individuell determinieren.
Haben Sie eine gesicherte Arbeitsstelle und sind gesundheitlich kaum vorbelastet, können Sie durchschnittlich von einer Restschuldversicherung auch nur wesentlich seltener profitieren. Möglicherweise kommt für Sie aber auch eine Alternative zur Restschuldversicherung in Form einer bereits bestehenden Kapitallebensversicherung in Betracht.
Kündigung einer Restschuldversicherung kann problematisch sein
Ein nicht unwichtiger Punkt bei der Restschuldversicherung ist auch das Prozedere der Kündigung. Grundsätzlich stellt die Kündigung einer solchen Police Kreditnehmer vor keine großen Probleme, allerdings sollten Sie sich diesen Schritt wirklich genau überlegen. Die Kündigungsfrist, die in den meisten Fällen besteht, liegt bei einem Monat zum Ende des Vertragsjahres hin. Besonderheiten gelten allerdings bei einer Ablösung des Kredits per Sondertilgung.
In diesem Fall ist die Kündigung der Restschuldversicherung sofort möglich, weil der Versicherungszweck entfallen ist. Dann können Sie auch unmittelbar die Rückzahlung der anteiligen Prämie von der Versicherung verlangen.
Ist das laufende Darlehen hingegen zusammen mit der Restschuldversicherung abgeschlossen worden, bietet nur eine Umschuldung des Kredits die Möglichkeit zur Kündigung der Versicherung. Das müssen Sie jedoch in der Regel mit der Entrichtung einer Vorfälligkeitsgebühr bezahlen. Von der Kündigung zu unterscheiden ist der Widerruf, welcher innerhalb von 30 Tagen erfolgen kann. Auch hier gibt es Besonderheiten:
- Ist der Kreditvertrag mit Restschuldversicherung vor Mitte 2010 abgeschlossen worden, stehen die Chancen gut, dass die enthaltene Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist
- Ist das der Fall, kann beides widerrufen werden, obwohl die Frist schon längst abgelaufen ist
Im Zweifel sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, da auch nur so valide überprüft werden kann, ob tatsächlich relevante Fehler enthalten sind.